SEGELCLUB
DEGGENDORF

Amtliche SportBootFührerscheine


NEUE VERORDNUNG – NEUER SPORTBOOTFÜHRERSCHEIN


Bisher hatten Inhaber von Sportbootführerscheinen beider Geltungsbereiche (See und Binnen) stets zwei Führerscheindokumente. Mit dem neuen Führerschein können beide Geltungsbereiche künftig auf einer Karte vereint werden.

Amtlicher SportBootFührerschein See

Der Sportbootführerschein See (SBF See) ist der amtliche Sportbootführerschein zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden, im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen Führerschein zu haben braucht. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbootführerschein Binnen auch nicht voraus.

Amtlicher SportBootFührerschein Binnen

Amtliche Fahrerlaubnis vorgeschrieben vom Bundesverkehrsministerium zum Führen von Sportbooten (Segel oder Motor) von weniger als 20 Metern Länge (weniger als 15 Metern Länge auf dem Rhein) die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) (auf dem Rhein von mehr als 3,68 kW (5 PS) Nutzleistung) ausgestattet sind. Sie gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (Lahn, Neckar, Main sowie Binnenbereiche Elbe, Weser, Kanäle usw.) und den Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.

Voraussetzungen und Erwerb:


Lebensalter: mindestens 16 Jahre
Tauglichkeit: ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgemeiner Gesundheitszustand)
Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis O bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten

Theorie Prüfung:


SBF See

Die Prüfung besteht aus einem Fragebogen mit 30 Fragen (Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde, Fahrzeugführung und Umweltschutz) und einem Navigationsteil mit 9 Fragen.

SBF Binnen:

Die Prüfung besteht aus einem Fragebogen mit 30 Fragen(Schifffahrtsrecht, Antriebsmaschine, Seemannschaft, Wetterkunde und ggfs. zusätzlich 7 Fragen Segeltheorie)

Praktische Prüfung SBF See und SBF Binnen:


In den praktischen Prüfungen soll der Bewerber zeigen, daß er zu sicheren Führung eines Sportbootes in der Lage ist. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Bei Vorlage des Führerscheins SBF See entfällt bei SBF Binnen die praktische Prüfung



Amtlicher Sport-Küstenschifferschein

Amtlich empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segeln in Küstengewässern bis zu 12 Seemeilen Abstand zur Küste.

Voraussetzungen und Erwerb:


Mindestalter 16 Jahre
Attest über Seh- und Hörvermögen
Kfz-Führerscheinkopie oder polizeil. Führungszeugnis
amtlicher Sportbootführerschein See
Erfahrungsnachweis über 300 sm in Küstengewässern

Prüfung:


Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen Prüfung. Erweiterte Kenntnisse

- der Navigation
- der Seemannschaft
- des Schifffahrtsrechts und
- der Wetterkunde

sind nachzuweisen.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige Fertigkeiten vorzuführen.

Sprechfunkzeugnisse

Benötige ich ein Funkgerät? Ich besitze doch ein Handy!


Die Ausrüstung seegehender Yachten mit einer GMDSS-Seefunkanlage ist mindestens so wichtig, wie Rettungswesten, Lifebelt und Rettungsinsel.

Dennoch verlassen sich viele Skipper auf das bequeme und vermeintlich sichere Handy. Es bietet scheinbar im Vergleich zu UKW-Seefunkanlagen eine Reihe von Vorteilen, wie geringe Abmessungen, geringer Stromverbrauch, keine Außenantenne und geringer Preis. Für Sicherheitsbelange einer Crew sollten Mobilfunktelefone wenn überhaupt nur nachrangig in Betracht gezogen werden denn
  • oftmals sind Reichweite und Verfügbarkeit jedoch erheblich geringer als die von UKW-Seefunkgeräten
  • es ist keine Schiff zu Schiff Kommuniktion möglich
  • es ist kein allgemeiner Anruf an allen Schiffe in der Nähe möglich
  • es ist kein Mithören im Notfall und kein Anpeilen durch Search-and-Rescue-Kräften (SAR) möglich

Damit sind viele Informationen zur Hilfeleistung und Rettung nicht allgemein verfügbar. Verwirkter Versicherungsschutz und der Vorwurf des grob fahrlässigen Handelns durch den Schiffsführers können die Folge sein!
Amateur- und Flugfunkzeugnisse sind im Bereich Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk nicht gültig. Die Betriebsverfahren sowie die zu benutzenden Frequenzen unterscheiden sich erheblich!

Short Range Certificate (SRC)

Grundlage:


Telekommunikationsgesetz TKG
Radio Regulations (RR), in Deutschland entsprechen die RR der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk)

Voraussetzungen:


SRC: Mindestalter 15 Jahre, Zulassung frühestens 3 Monate vor Erreichen des 15. Lebensjahres

Güligkeitsdauer:


unbefristet

Geltungsbereich:


weltweit gültig für UKW-Seefunkstellen auf Schiffen, nicht gültig im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen für Schiffsfunkstellen

Prüfung:


Die theoretische Prüfung für das SRC besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender schriftlicher Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche und der schriftlichen Übersetzung eines deutschen Textes, der auf den Seefunkdienst bezogen ist, in die englische Sprache sowie einer ggf. mündlichen Prüfung.

Für das SRC besteht die praktische Prüfung aus der Durchführung von Pflichtaufgaben und dem Nachweis von sonstigen Fertigkeiten. Im Rahmen der Pflichtaufgaben werden die Fertigkeiten bei der Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden UKW-Seefunkanlagen geprüft.

Allgemein:


Das SRC (Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis) ist für die Bedienung von UKW-Sendefunkanlagen vorgeschrieben. Heute sind nahezu alle Yachten mit einem Funkgerät ausgerüstet. Es wird zur Verkehrsabwicklung, zur Kommunikation zwischen Yachten und zur Alarmierung in Notfällen benötigt. Mit einem Funkgerät kann schnell Hilfe und Rat eingeholt werden. Manche Vercharterer halten Funkverbindungen zu ihren Schiffen, um bei Problemen sofort helfen zu können.

Die Funkgeräte dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn mindestens ein Mitglied der Crew das SRC besitzt.
Wer ohne Funkzeugnis erwischt wird, dem drohen hohen Strafen. Die meisten Vercharterer verlangen vor der Schiffübergabe die Vorlage des SKS und des SCR.

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)

Grundlage:


Telekommunikationsgesetz TKG
Radio Regulations (RR), in Deutschland entsprechen die RR der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO-Funk)
Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung

Voraussetzungen:


UBI: Mindestalter 15 Jahre, Zulassung frühestens 3 Monate vor Erreichen des 15. Lebensjahres

Gültigkeitsdauer:


unbefristet

Geltungsbereich:


europaweit gültig für Schiffsfunkstellen im Bereich Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Ungarn, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Polen, Rumänien, Russische Förderation, Slowakische Republik, Schweiz, Tschechische Rpublik, Ukraine und Bundesrepublik Jugoslawien im Bereich der Wasserstraßen 1 - 3.

Das UBI berechtigt nicht zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksysstem (GMDSS).und nicht zur Bedienung von Radaranlagen auf Binnenschiffen.

Prüfung:


Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In der Theorieprüfung muß ein Fragebogen mit 34 ausgewählten Fragen aus dem Fragenkatalog innerhalb von 60 Minuten bearbeitet werden. Es müssen mindestens 80 % der möglichen Punkte erreicht werden.
Im praktischen Teil wird die fehlerfreie Abgabe und Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen nach Vorgabe eines Textes in deutscher Sprache gefordert. Daneben werden weitere praktische Übungen im Binnenschiffahrtsfunk in Verbindung mit der fachgerechten Bedienung einer Schiffsfunkstelle geprüft

Ergänzungsprüfung:


Für Inhaber des Short Range Certificate SRC besteht die Möglichkeit zum Erwerb des UBI eine Ergänzungsprüfung abzulegen. Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 16 ausgewählten Fragen innerhalb von 30 Minuten zu beantworten. Im praktischen Teil wird die fehlerfreie Abwicklung von Funkverkehr im Binnenschifffahrtsfunk in Verbindung mit der Bedienung einer Schiffsfunkstelle gefordert.

Long Range Certificate (LRC)

Grundlage:


Telekommunikationsgesetz TKG
Vollzugsordnung für den Funkdienst VoFunk (Radio Regulations RR)

Voraussetzungen:


LRC: Mindestalter 18 Jahre, Zulassung frühestens 3 Monate vor Erreichen des 18. Lebensjahres

Geltungsbereich:


weltweit gültig für Seefunk über UKW-, Grenz- und Kurzwelle sowie über Inmarsat

Prüfung:


Die theoretische Prüfung für das LRC besteht aus zwei Fragebögen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender schriftlicher Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche und der schriftlichen Übersetzung eines deutschen Textes, der auf den Seefunkdienst bezogen ist, in die englische Sprache sowie einer ggf. mündlichen Prüfung.

Für das LRC besteht die praktische Prüfung aus der Durchführung von Pflichtaufgaben und dem Nachweis von sonstigen Fertigkeiten. Im Rahmen der Pflichtaufgaben werden die Fertigkeiten bei der Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an zwei miteinander kommunizierenden UKW-Seefunkanlagen geprüft. Zusätzlich werden Pflichtaufgaben in der Abwicklung von Not- und Dringlichkeitsverkehr sowie sonstige Fertigkeiten im GMDSS über Satelliten/Inmarsat-C-Anlage geprüft.

Allgemein:


Das LRC (Allgemeine Funkbetriebszeugnis) wurde wie das SRC am 01.01.2003 eingeführt. Es ist speziell auf die Anforderungen des Hochseeyachtsports zugeschnitten. Mit dem LRC erhält der Inhaber die Berechtigung, Seefunk auf Grenz- und Kurzwelle und über Inmarsat-Satellitenseefunk zu betreiben. Nur wenige Charteryachten sind jedoch mit diesen Einrichtungen ausgestattet. Wir empfehlen daher den Erwerb des LRC den Skippern, die außerhalb der mit UKW abgedeckten Seegebieten fahren. Auch das LRC kann in einer Ergänzungsprüfung zum SRC erworben werden.